Wichtige Informationen zu beschädigtem Gepäck

Was können Sie tun, falls Ihr Gepäck auf der Reise beschädigt wurde?

 

Sie sind endlich gelandet und können es kaum noch erwarten Ihr Gepäckstück zu holen und schnellstmöglich ins Hotel bzw. nach Hause zu kommen? Überstürzen Sie nichts. Nehmen Sie sich unbedingt einige Minuten Zeit, um Ihren Koffer auf mögliche Schäden zu kontrollieren. Bei der Gepäckaufgabe verläuft nämlich nicht immer alles reibungslos.
Nachdem Sie Ihren Koffer am Check-In aufgegeben haben, legt er eine ziemlich lange Strecke auf dem Förderband zum Vorfeld zurück. Dort wird er von Flughafen-Mitarbeitern in Empfang genommen und mit dem Transportwagen zum Flugzeug gebracht und eingeladen. Nicht selten kommt es dabei vor, dass ein Koffer herunterfällt und beschädigt wird.

Nachdem Sie Ihren Koffer sorgfältig begutachtet und einen Schaden festgestellt haben, teilen Sie dies sofort vor Ort der Gepäckermittlungsstelle des Flughafens bzw. Ihrer Fluggesellschaft mit. Lassen Sie sich den Schaden vom Personal bestätigen und fotografieren Sie diesen zusätzlich. Reichen Sie zudem schriftlich eine möglichst detaillierte Beschreibung des entstandenen Schadens an Ihrer Reisetasche ein und belegen Sie dies mit den gemachten Fotos. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen, wie Ab- und  Zielflughafen, Flugnummer, Boardkarte und Gepäcknummer an. Nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt die Meldefrist lediglich 7 Tage, verlieren Sie also keine unnötige Zeit.

Falls Sie Ihren Schaden erst zu Hause bemerken, melden Sie dies ebenfalls umgehend schriftlich Ihrer Airline. Solange Sie die Frist einhalten, wird auch dieser Schaden ordnungsgemäß geprüft.

Auch wenn Ihr Koffer noch eine Herstellergarantie hat, sollten Sie jeden Schaden, der bei einer Flugreise entsteht, auch bei der Airline anzeigen. Schäden durch Dritte gelten nämlich ausschließlich als Versicherungsfall und fallen nicht unter die Herstellergarantie.

 

➔      Nach jeder Reise den Koffer gründlich auf Schäden begutachten

➔      Vorhandenen Schaden sofort bzw. binnen einer Woche bei der Airline melden

➔      Schadensmeldung und Fotos am besten per Einschreiben verschicken

➔      Flugnummer, Abflughafen, Gepäcknummer und Art des Gepäcks angeben

➔      Bordkarte & Gepäckaufkleber gut aufbewahren

➔      Jede Beschädigung am Gepäck bei der Airline melden

➔      Flugschäden fallen NICHT unter die Herstellergarantie

 

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Welche Schäden sollte man melden und wie kann man den Koffer vor möglichen Schäden schützen?

 

Allgemein sollte man jede Beschädigung, die bei Reisen entstehen können, bei der Airline melden, auch wenn Ihr Gepäck noch über eine Hersteller Garantie verfügt. Schäden durch Dritte gelten ausschließlich als Versicherungsfall und fallen nicht unter die Hersteller Garantie! Eingedrückte Ecken, aufgeschlitzte Stoffe, abgebrochene Rollen, abgerissene Griffe bzw. Teleskopgestänge, zerbrochene Schalen und zerstörte Reißverschlüsse sowie Schlösser können einen Koffer unter Umständen unbrauchbar machen. Schützen können Sie Ihr Gepäck z. B. mit Kofferschutzhüllen, mit einem Koffergurt und Gepäckwrapping. Mit einer Kofferschutzhülle kann man keine großen Schäden vermeiden aber zumindest gibt es Schutz bei Kratzern und Schmutz. Der Koffergurt kann das Gepäck gut fixieren und vor möglichem Aufplatzen schützen, wenn der Koffer randvoll gepackt ist. Gepäckwrapping wird an immer mehr Flughäfen gegen Gebühr angeboten und bedeutet nichts anderes als den Koffer mit einer überdimensionalen Frischhaltefolie einzuwickeln – wobei hier die Rollen und die Griffe frei bleiben.

 

➔      Jede Beschädigung am Gepäck bei der Airline melden

➔      Flugschäden fallen NICHT unter die Herstellergarantie

➔      Um größere Schäden zu vermeiden, Koffer gegebenfalls mit Schutzhülle, Koffergurt oder Gepäckwrapping schützen

 

Defekter-Koffer-Transportschaden, Flugschaden Koffer

 

Was passiert, nachdem man den Schaden am Koffer gemeldet hat?

 

 Als Nächstes muss festgestellt werden, ob ein Koffer reparabel ist oder einen Totalschaden aufweist. Hierzu können Sie ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Die Kosten für ein Gutachten können zusätzlich bei der Schadensregulierung angegeben werden. Von einem Totalschaden kann man ausgehen, wenn eine Reparatur den möglichen Zeitwert eines Gepäcks überschreiten würde oder, wenn Schäden nicht reparabel sind, wie z. B. bei einem Schalenbruch oder wenn Stoff bzw. Reißverschlüsse zerschnitten sind. Eine Reparatur kann nur erfolgen, wenn der Zeitwert nicht überschritten wird und dementsprechende Ersatzteile noch vorhanden sind. 

 

➔      Lassen Sie sich von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen

➔      Kosten für ein Gutachten werden von der Fluggesellschaft getragen

➔      Bei Totalschäden wird der Zeitwert des Gepäcks erstattet

➔      Reparaturen werden ausgeführt, wenn Ersatzteile vorhanden sind und der Zeitwert nicht überschritten wird

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